Begleitung Schritt 3

Wenn die Phase Abklärungen – Schritt 2, abgeschlossen ist, alle Unterlagen die Bedingungen für eine Freitodbegleitung erfüllt sind, können Sie sich erneut entscheiden, zwischen den Phasen AKTIV oder STOP.

STOP

Sie haben sich entschieden, noch keine Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Ihre Akte geht bei uns auf standby. Wir halten uns zurück. Sie können immer mit uns Kontakt aufnehmen.

AKTIV

Wir vereinbaren einen Termin für die Begleitung. Ihre Unterlagen werden nochmals auf alle Gültigkeiten geprüft und falls die Bestätigungen der Ärzte und Ärztinnen nicht mehr gültig sind, werden diese für eine erneute Beurteilung hinzugezogen. Es werden die Wohlerwogenheit, die Urteilsfähigkeit und Konstanz des Sterbewunsches neu geprüft.

Es ist alles vorbereitet, die Bedingungen sind erfüllt und alle Bestätigungen gültig - wir machen einen Termin für die Begleitung aus:

  • wir holen das Sterbemittel in der Apotheke ab,
  • wir erstellen die Akte und füllen die Formulare für die Behörden aus,
  • wir organisieren die Infusionsfachperson und die 2. Zeugin,
  • die Begleitung findet an dem, von Ihnen gewünschten Tag statt,
  • wir begleiten Sie im Kreis Ihrer Lieben und sind den ganzen Tag für diese da,
  • wir nehmen Kontakt mit den Behörden auf und sind während deren Untersuchung die ganze Zeit vor Ort,
  • wir kümmern uns danach um administrativen Aufwand, Abschluss und die Archivierung der Akte.

Ein Nachgespräch mit den Angehörigen ist im Preis inbegriffen. Den Zeitpunkt bestimmen diese. Psychologische Begleitung wird auch von den Behörden durch das Care-Team der Polizei angeboten.

Wir gehen davon aus, dass die Begleitung bei Ihnen zu Hause oder in einem Altersheim stattfinden kann. Wir selbst verfügen über kein Sterbezimmer. Sollten Sie auf ein Sterbezimmer angewiesen sein, können wir Ihnen einen entsprechenden Kontakt vermitteln. Für die Miete eines Sterbezimmers sollten Sie mit zusätzlichen Kosten von +/- Fr. 500.00 rechnen.